Basismodul Energieberatung Wohngebäude am 04.02.2022

GIH Baden-Württemberg Geschäftsstelle, Elwertstraße 10, 70372 Stuttgart
09:00-16:30
Teilnahmegebühr externer Teilnehmer: 2.052,75 Euro

GIH WissensWerkstatt:
ja
ESF Plus:
ja
Teilnahmebedingungen anzeigen?:
ja

Der GIH Baden-Württemberg bietet von Februar bis Juli 2022 eine Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater an.

Diese ist in zwei Module gegliedert: Das Basismodul umfasst 160 Unterrichtseinheiten, das Vertiefungsmodul Wohngebäude 40 Unterrichtseinheiten.

Die Inhalte dieser Module entsprechen den Vorgaben des Regelhefts der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

 

60 % des Unterrichts finden in Präsenz statt, die anderen 40 % werden online durchgeführt.
Die Teilnehmenden erstellen eine Projektarbeit, an der sie bereits im Laufe des Kurses eigenständig arbeiten.

 

Ende Juni/Juli ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung abzulegen. Diese umfasst sowohl einen schriftlichen als auch einen mündlichen Teil.
Die Prüfungsgebühr hierfür beträgt 240 Euro und ist separat bei Prüfungsanmeldung zu zahlen.

Mit erfolgreichem Abschluss beider Module erhalten die Teilnehmenden die Berechtigung, Energieausweise für Wohngebäude nach GEG auszustellen. Darüber hinaus können sie die Zulassung beim BAFA für die „Energieberatung für Wohngebäude“ (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) beantragen und sich für die investiven Förderprogramme des Bundes „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Sanierung Wohngebäude“ in die Energieeffizienz-Expertenliste für die entsprechenden Kategorien Wohngebäude eintragen lassen.

 

Themeninhalte:

Rechtliche Grundlagen, Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, Beurteilung der Gebäudehülle, Baukonstruktion, Bauphysik, Anlagentechnik, Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen, Bilanzierung, Erbringung von Nachweisen, Modernisierung, Beratungskompetenz und Strom aus erneuerbaren Energien

 

Zielgruppe:

Voraussetzung für eine förderfähige Energieberatung für Wohngebäude ist eine Grundqualifikation und eine fachliche Zusatzqualifikation (vgl. Anforderungen an die Qualifikation von Energieberatern, BAFA). 

Daraus ergibt sich die Zielgruppe für die Weiterbildung Energieberatung Wohngebäude des GIH Baden-Württemberg:
teilnehmen können Personen, die bereits über die Grundqualifikation für die Energieberatung für Wohngebäude verfügen.


Die Grundqualifikation wird bei folgenden Personengruppen anerkannt:

- Handwerksmeister der zulassungsfreien Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Handwerke

- staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkte auch die Beurteilung der Gebäudehülle, von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder
  von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst

- Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen

- Hochschulabsolventen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik,
  Maschinenbau, Elektrotechnik sowie Energietechnik

- Hochschulabsolventen mit einem Hochschulabschluss in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung, wenn ein Ausbildungsschwerpunkt auf einem der oben genannten Gebiete
  liegt, sowie Wirtschaftsingenieure mit einem der oben genannten Ausbildungsschwerpunkte

 

Termine:

Präsenz: 12 Tage

4.+5.2. / 25.+26.2. / 11.+12.3. / 25.+26.3. / 8.+9.4. / 29.+30.4.22

Zeit: jeweils 9:00 – 16:30 Uhr

Ort: Geschäftststelle GIH Ba-Wü, Elwertstr. 10, 70372 Stuttgart

 

Online: 21 Termine

dienstags und donnestags,

Zeit: jeweils 18:00 – 20:30 Uhr

Februar: 08.+10.+15.+17.+22.

März: 01.+03.+08.+15.+17.+22.+29.+31.

April: 05.+12.+26.


Mai: 03.+05.+10.+12.+17.

 

WICHTIG:

Bitte beachten Sie, dass für unsere Präsenztermine aktuell die 2 G plus - Regelung gilt, d.h. alle bereits Geboosterten oder deren 2. Coronaschutzimpfung oder Genesung nicht länger als 3 Monate her ist, benötigen keinen Schnelltest (wir stellen diese aber zur freiwilligen Testung zur Verfügung).
Für alle anderen gilt: Nachweis über vollen Impfschutz (mind. 14 Tage nach 2. Impfung) oder Genesenenachweis (nicht älter als 3 Monate) sowie zusätzlich einen negativen Schnell- oder PCR Test (nicht älter als 24 Stunden / PCR nicht älter als 48 Stunden).

 

 

Gebühren:

1725,00 Euro netto, zzgl. MwSt.

2052,75 Euro brutto, inkl. MwSt.

 

Die neue Förderperiode beginnt am 01.01.2022. Wir werden neue Fördergelder beantragen
Wichtig: Unser Antrag auf ESF-Förderung wird voraussichtlich erst 2022 bearbeitet werden.
Erst nach Bewilligung der Zuschüsse können wir diese tatsächlich gewähren.


Förderung durch den Europäischen Sozialfonds

Dieser Lehrgang wird unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF-Fachkursförderung. Teilnehmende können einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds von bis zu 50% der Kursgebühren erhalten. Sie bekommen von uns nach der Anmeldung alle notwendigen Unterlagen, um zu ermitteln, ob Sie die Förderbedingungen erfüllen und förderfähig sind. Zwingende Voraussetzung ist, dass entweder der Wohnsitz des Teilnehmenden in Baden-Württemberg ist ODER der Sitz des Unternehmens, bei dem der Teilnehmende beschäftigt ist, sich in Baden-Württemberg befindet (Filialen zählen hier nicht, es gilt der Hauptunternehmenssitz) Die genauen Bedingungen finden Sie unter www.esf.de.

 

Gebühren netto, zzgl. MwSt. mit Förderung

mit ESF Föderung 25% bis 55 Jahre:       1293,75 €

ohne ESF Förderung 50 % ab 55 Jahre:     862,50 €

 

3 Bilder

 

 

Kontakt:
Diana Carle
Telefon: 071179488599

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