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Wärmebrücken: Gleichwertigkeitsnachweise am 08.03.2022
350,81 Euro
In diesem zweitägigen Praxisseminar mit insgesamt 8 Unterrichtseinheiten (2 x 4 UE) beschäftigen Sie sich mit der detaillierten Berechnung von Wärmebrücken gemäß DIN 10211. Ebenso wird die Möglichkeit der Verwednung von Gleichwertigkeitsnachweisen nach DIN 18599 in Verbindung mit der DIN 4108 thematisiert. Im Rahmen der KfW-Effizienzhaus-Beantragung können Gleichwertigkeitsnachweise den Bearbeitungsaufwand deutlich verringern, ohne dass sich das Niveau der energetischen Bewertung merklich verschlechtert.
Sie lernen anhand praktischer Anwendungen alle KfW-zugelassenen Nachweisverfahren zur Wärmebrücken-Gleichwertigskeit kennen inklusive deren Dokumentation.
Wir empfehlen die Teilnahme am Grundlagenseminar zur Berechnung von Wärmebrücken (11.+12. Januar 2022).
Die Berechnung erfolgt mit der Zusatzsoftware ThermCAD4 von ENVISYS. Eine kostenlose Demoversion kann Ihnen für die Schulung zur Verfügung gestellt werden.
Themeninhalte:
- Erstellung und Anpassung von Wärmebrückenkonzepten
- Praxis zu bildhaften Gleichwertigkeitsnachweisen nach DIN 4108, Beiblatt 2 : 2019
- Praxis zu rechnerischen Gleichwertigkeitsnachweisen nach DIN 4108, Beiblatt 2 : 2019
Für die Veranstaltung erhalten Sie 8 Unterrichtseinheiten zur Verlängerung Ihrer Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Referent: Andreas Raack
Weitere Termine:
09.03.2022, 9:00 - 12:30 Uhr
Gebühren:
268 Euro für Mitglieder GIH netto zzgl. MwSt.
295 Euro für Nichtmitglieder netto zzgl. MwSt.
Die neue Förderperiode beginnt am 01.01.2022. Wir werden neue Fördergelder beantragen
und können daher erst nach Erhalt der Zusage garantieren, dass der Kurs durch den ESF gefördert wird. Wir bitten um Verständnis.
Förderung durch den Europäischen Sozialfonds
Dieser Lehrgang wird unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF-Fachkursförderung. Teilnehmende können einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds von bis zu 50% der Kursgebühren erhalten. Sie bekommen von uns nach der Anmeldung alle notwendigen Unterlagen, um zu ermitteln, ob Sie die Förderbedingungen erfüllen und förderfähig sind. Zwingende Voraussetzung ist, dass entweder der Wohnsitz des Teilnehmenden in Baden-Württemberg ist ODER der Sitz des Unternehmens, bei dem der Teilnehmende beschäftigt ist, sich in Baden-Württemberg befindet (Filialen zählen hier nicht, es gilt der Hauptunternehmenssitz) Die genauen Bedingungen finden Sie unter www.esf.de.
Gebühren netto zzgl. MwSt. |
Ohne Förderung ESF
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Mit Förderung ESF 25% bis 55 Jahre |
Mit Förderung ESF 50% ab 55 Jahre |
Mitglied: | 268,00 € | 201,00 € | 134,00 € |
Begleitung des Mitglieds: |
268,00 € |
201,00 € | 134,00 € |
Externe Teilnehmende: | 295,00 € | 221,25 € | 147,50 € |
www.VereinOnline.org