Das neue Bauvertragsrecht für Energieberater, Architekten und Ingenieure am 07.03.2018

16:00-17:30

Fortbildung der Akademie der Ingenieure in Kooperation mit der GIH-WissensWerkstatt:

Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung wurde am 09.03.2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Mit dem Gesetz wird das Werkvertragsrecht modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Dazu werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingefügt. Im Vordergrund - so die Intention des Gesetzgebers - steht dabei der Verbraucherschutz.

Struktur und Systematik der Neuregelungen im Überblick

- Änderung kaufvertraglicher Vorschriften (Leistungskette)

- Eingriffe in das allgemeine Werkvertragsrecht

  • Abschlagszahlung
  • Fiktive Abnahme
  • Kündigung aus wichtigem Grund

- Ergänzende Vorschriften Bau- und Architektenvertrag

  • Sonderrecht Bauvertrag
  • Sonderrecht Verbraucherbauvertrag
  • Sonderrecht Architekten- und Ingenieurvertrag
  • Sonderrecht Bauträgervertrag

- Knappe, abstrakt-generelle Bestimmungen

- Starke Abweichungen von VOB/B in zentralen Punkten

  • Anordnungsrecht
  • Preisanpassung

- Änderung des Einführungsgesetzes zum BGB

  • Informationspflichten bei Verbraucherverträgen
  • Inhalt der Baubeschreibung - Bauträger

Referent: RA Ulrich Hartmann, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Anerkennung: Das Seminar ist bei allen Architekten- und Ingenieurkammern sowie Rechtsanwaltskammern bundesweit anerkannt.

 

Ulm, 07.03.2018, 16:00-17:30 - Anmeldung

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