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Das neue Bauvertragsrecht für Energieberater, Architekten und Ingenieure - Kompaktseminar am 18.10.2017
(Google Maps)
Fortbildung der GIH-WissensWerkstatt in Kooperation mit Akademie der Ingenieure:
Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung wurde am 09.03.2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Mit dem Gesetz wird das Werkvertragsrecht modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Dazu werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingefügt. Im Vordergrund - so die Intention des Gesetzgebers - steht dabei der Verbraucherschutz.Struktur und Systematik der Neuregelungen im Überblick
- Änderung kaufvertraglicher Vorschriften (Leistungskette)
- Eingriffe in das allgemeine Werkvertragsrecht
Abschlagszahlung
Fiktive Abnahme
Kündigung aus wichtigem Grund
- Ergänzende Vorschriften Bau- und Architektenvertrag
Sonderrecht Bauvertrag
Sonderrecht Verbraucherbauvertrag
Sonderrecht Architekten- und Ingenieurvertrag
Sonderrecht Bauträgervertrag
- Knappe, abstrakt-generelle Bestimmungen
- Starke Abweichungen von VOB/B in zentralen Punkten
Anordnungsrecht
Preisanpassung - Änderung des Einführungsgesetzes zum BGB
Informationspflichten bei Verbraucherverträgen
Inhalt der Baubeschreibung - Bauträger
Mosbach, 08:30 – 10:00 - Anmeldung
Teilnahmegebühr: 79 Euro.
www.VereinOnline.org