Das neue Bauvertragsrecht für Architekten und Ingenieure am 27.09.2017

Saarbrücken
(Google Maps)
13:00 - 15:30

Fortbildung der GIH-WissensWerkstatt in Kooperation mit Akademie der Ingenieure:

Das neue Bauvertragsrecht, das am 01.01.2018 in Kraft tritt, bringt einschneidende Änderungen für Architekten und Ingenieure, Verbraucher und Unternehmer mit sich. Erstmals finden sich im BGB Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag, deren Kenntnis in der täglichen Praxis und beim Abschluss entsprechender Verträge unabdingbar ist. Neu ist z.B. die gesetzliche Regelung einer sogenannten "Zielfindungsphase", im Rahmen derer die Vorstellungen des Bauherrn zu klären sind. Aber auch zur (Teil-)Abnahme und gesamtschuldnerischen Haftung zwischen Architekt und Unternehmer finden sich Neuregelungen im Gesetz.

Inhalte

- Gesetzliche Definition des Architekten-/Ingenieurvertrages
- Gesetzliche Regelung einer Zielfindungsphase: Honoraranspruch und Pflichten des Architekten
- Gesetzlicher Anspruch auf Teilabnahme
- Einschränkung der gesamtschuldnerischen Haftung zwischen Architekt und Unternehmer
- Neue Vorschriften zum Bauvertrag: Auswirkungen für Bauherr und Architekt

Saarbrücken, 13:00 – 15:30 - Anmeldung

GIH-Mitglieder bekommen zehn Prozent Rabatt auf die Teilnahmegebühr von 129 Euro.

Veranstaltet von:

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